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Todesfall und Immobilie - Was Sie jetzt beachten müssen

Verlieren Sie einen geliebten Menschen, bedeutet dies eine große emotionale Belastung. Hinterlässt die Person eine Immobilie, erschweren zusätzlich eine Vielzahl von Fragen die ohnehin traurige Phase: Wer zählt als Erbe? Wie verfahre ich mit dem gemeinsamen Haus von mir und meinem verstorbenen Partner? Was muss ich nun mit meinem Elternhaus oder dem Haus meiner Verwandten tun? Soll das geerbte Haus in der Familie bleiben? Was muss ich bei einem Verkauf beachten? Wir von ImmoHanse24 stehen Ihnen bei allen Fragen und Schritten zur Seite und beraten Sie umfassend.

Wer erbt die Immobilie?

Karte mit Aufschrift 'Aufrichtige Anteilnahme' und Blumen

In der Regel liegt ein Testament vor, in dem die genauen Erben eingetragen sind und aus welchem klar hervorgeht, was mit den Besitztümern geschieht. Andernfalls gilt die gesetzliche Erbfolge: Als erstes erben der Ehepartner und die Kinder des Erblassers oder alternativ die weiteren Verwandten.

Sind Sie hingegen Teil einer Erbengemeinschaft, treffen Sie zukünftige Entscheidungen gemeinsam. Ein anderer Fall ergibt sich, wenn Sie laut der Erbfolge zu den engsten Angehörigen zählen, Sie im Testament jedoch nicht genannt werden: Dann gelten Sie als sogenannter Pflichtteilsberechtigter. Sie verfügen demnach über einen monetären Anteil an dem Immobilienerbe. Dieser entspricht der Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.

Wenn der Partner verstirbt

Verstirbt Ihr Ehepartner, mit dem Sie die Immobilie gemeinsam gekauft und bewohnt haben, gehört das Haus Ihnen. Wichtig ist, dass Sie zu Beginn einen Erbschein beim Amtsgericht einholen, mit dem Sie sich als offizieller Eigentümer der Immobilie ausweisen. 

Ihre Kinder erben ebenfalls einen Anteil. Selbst wenn Ihre Kinder durch das sogenannte Berliner Testament als Schlusserben gelten sollten, verfügen sie über die Möglichkeit, ihren monetären Pflichtteil einzufordern.

Sie sind mit dem Erblasser nicht verheiratet? Existiert kein schriftlicher Vertrag über das Erbe, bestehen bei unverheirateten Paaren keine Erbansprüche. Liegt ein Erbvertrag vor oder sind Sie im Testament genannt, erleichtert dies die Situation. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass direkte Nachkommen vom Erblasser auf Ihren Pflichtteil bestehen.

Immobilienverkauf

Pergament mit Stift und Aufschrift Testament

Möchten Sie die geerbte Immobilie nicht selbst bewohnen, stellt der Verkauf eine sinnvolle Lösung dar. Dafür müssen Sie unter anderem folgende Fragen beantworten:

  • Bin ich emotional und zeitlich dazu imstande, den Immobilienverkauf allein durchzuführen?
  • Wie hoch ist der Immobilienwert und welchen Kaufpreis kann ich verlangen?
  • Wie bereite ich das Haus für den Verkauf vor?
  • Welche Unterlagen benötige ich?
  • Wie wird die Immobilie zielführend vermarktet?

Darüber hinaus müssen Sie auch rechtliche Aspekte abklären wie beispielsweise die Versteuerung oder der notarielle Verkaufsabschluss.

Unterstützung durch einen starken Immobilienpartner

Wir von ImmoHanse24 sind uns darüber bewusst, dass an einer geerbten Immobilie oft mehr hängt als bloß organisatorische Fragen. Wir nehmen uns ausreichend Zeit und unterstützen Sie bei allen Schritten. Wir helfen Ihnen nicht nur dabei, eine erste Entscheidung zu treffen, sondern bieten Ihnen darüber hinaus ein umfangreiches Leistungspaket, mit dem wir Ihnen einen sorglosen Verkauf oder eine unbeschwerte Vermietung ermöglichen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch. 

Kontakt
Jennifer Mayer
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Bild des Firmenhundes Lou am Schreibtisch

Moin, ich bin Lou und suche für meinen Chef und unser Team Spürnasen, die Personen kennen, die Ihre Immobilie verkaufen möchten. Wenn ihr jemanden kennt, schreibt mir an: lou@ImmoHanse24.de. Als Belohnung gibt es ein großes Leckerchen in Höhe von 500 EURO Tipp-Prämie.
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