Wer ein Haus erbt, muss dafür auch die Verantwortung tragen. Viele Erben sind von der Situation zunächst überfordert und vom Verlust eines nahestehenden Mitmenschen schwer getroffen. Dennoch stehen Fragen im Raum, die baldmöglichst geklärt werden sollten. Denn als testamentarisch bestimmter Erbe wird man automatisch auch zum Rechtsnachfolger des Erblassers, was sowohl Rechte als auch Pflichten mit sich bringt.
Mit einem geerbten Haus wird nicht nur eine Immobilie erworben, sondern auch Verantwortung. Wer neuer Eigentümer einer Immobilie wird, wird zugleich auch Rechtsnachfolger des Erblassers. Bevor das Erbe angetreten wird, sollte deswegen überprüft werden, ob die Immobilie werthaltig oder überschuldet ist. Ist der Nachlass überschuldet, ist es wichtig zu wissen, dass man das Erbe unter Wahrung bestimmter Formen und Fristen ausschlagen kann. Innerhalb von zwei Jahren kann das Grundbuch noch gebührenfrei berichtigt werden und es sollte so früh wie möglich geklärt werden, ob man das Haus selbst bewohnen, verkaufen oder vermieten möchte.
Bei einer Erbengemeinschaft können einzelne Erben nicht über die Immobilie verfügen, da kein Erbe ohne den bzw. die anderen Entscheidungen treffen kann. In einem solchen Fall sollte zuerst der Verbleib der Immobilie geklärt werden. Auch hier steht die Frage im Raum, ob das Haus behalten, verkauft oder vermietet werden soll. Die Entscheidung sollte zügig getroffen werden, denn mit jedem Tag, den die Immobilie nicht genutzt und instandgehalten wird, verliert sie an Wert. Soll sie nicht gemeinsam verwaltet werden, sollte ein freihändiger Verkauf angestrebt werden. Teilversteigerungen bei Uneinigkeit sollten hingegen eher vermieden werden, da diese regelmäßig zu Verlusten führen.
Der tatsächliche Wert einer Immobilie sollte so bald wie möglich ermittelt werden. Viele Erben überschätzen den Wert eines Hauses und treffen falsche Entscheidungen. Ein kompetenter Immobilienmakler wie wir von ImmoHanse24 ist in der Lage, den Wert einer Immobilie genau einzuschätzen. Er kennt die verschiedenen Faktoren, die bei einer Wertermittlung von Bedeutung sind und kann das passende Verfahren anwenden, um den exakten Wert des geerbten Hauses zu ermitteln. Erst durch eine marktkonforme Bewertung entsteht eine Entscheidungsgrundlage, auf deren Basis weiteres Handeln sinnvoll ist.
Bei der Immobilienschenkung handelt es sich um eine Überschreibung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken an andere Personen, meist von Eltern an ihre Kinder und zwischen Ehepartnern. Dabei ist zu beachten, dass bei einer unentgeltlichen Übertragung zu Lebzeiten stets eine Schenkungssteuer anfällt. Hier kommt es auf die vertragliche Gestaltung an, um die Steuerlast beispielsweise durch die Übernahme von Verbindlichkeiten aus der Finanzierung der Immobilie oder einen Nießbrauchs-Vorbehalt zu senken. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und ermitteln das für Sie passende Vorgehen.