Auch die sorgfältigste Lebensplanung kann in die Brüche gehen, wenn eine Trennung droht. Damit verbunden sind nicht nur tiefe Emotionen, sondern häufig Fragen zum Verbleib der gemeinsamen Immobilie. Der lang gehegte Traum wird plötzlich zu einem Problem. Gerne steht Ihnen das Team der ImmoHanse24 zur Seite, um eine geeignete Lösung zu finden.
Was geschieht mit der Immobilie bei einer Scheidung? Hier hilft zunächst ein Blick ins Grundbuch. Ist dort nur ein Ehepartner eingetragen, ist auch der Anspruch klar geregelt. Er darf als rechtmäßiger Eigentümer die Immobilie behalten und muss, sofern in einem Ehevertrag nicht anders festgehalten, seinem Partner dafür eine Entschädigung zahlen. Deutlich schwieriger wird es, wenn beide Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch stehen und einen entsprechenden Anspruch auf die Ehewohnung oder das Haus erheben können.
Die Praxis hat gezeigt, dass die sinnvollste Alternative oft im Verkauf der Immobilie liegt. Denn meist ist es den neuen Lebensumständen und der sich signifikant verändernden finanziellen Situation geschuldet, dass keiner der beiden Ehepartner die Wohnung oder das Haus weiter nutzen möchte oder kann. Das bislang gemeinsame Einkommen muss nun ebenfalls getrennt und auf zwei Haushalte verteilt werden. Daraus ergeben sich für beide Parteien höhere Kosten, was es schon aus rein finanzieller Sicht schwierig bis unmöglich macht, die Immobilie weiter zu bewohnen.
Die Vermietung der Immobilie kann eine Möglichkeit darstellen, ist in vielen Fällen aber problembehaftet. Das Konfliktpotenzial zwischen kürzlich geschiedenen Eheleuten ist oftmals hoch und sie möchten sich lieber aus dem Weg gehen, statt eine geschäftliche Beziehung aufrecht zu erhalten.
Sofern die Immobilie verkauft wurde, wird deren Erlös gleichberechtigt auf die früheren Ehepartner verteilt und beide gehen anschließend ihrer Wege. Lasten auf dem Haus noch Kredite, wird der Verkaufserlös dazu verwendet, diese wenn möglich komplett zu tilgen, um anschließend den Rest auf die Partner aufzuteilen. Dabei ist es zunächst unerheblich, wer wie viel Geld in die Tilgung gesteckt hat. Später können zwar noch Ausgleichszahlungen getätigt werden, aber zuerst wird der Erlös aufgeteilt. Im Rahmen eines Zugewinnausgleichs werden Anfangs- und Endvermögen der beiden Partner verglichen. Wer mehr Vermögen hinzugewonnen hat, zahlt einen entsprechenden Ausgleich an den Ex-Partner.
Bevor Fragen zum Verbleib der Immobilie geklärt werden, wird zunächst deren genauer Wert ermittelt. Eine fundierte Immobilienbewertung umfasst bereits viele Faktoren wie Lage, Bausubstanz, Baujahr und Ausstattung der Immobilie. Kommt es jedoch zu juristischen Auseinandersetzungen, muss der Immobilienwert auch vor Gericht Bestand haben. In diesem Fall muss ein Verkehrswertgutachten durch einen bestellten Sachverständigen angefertigt werden.
Steht Ihnen in Kürze eine Trennung bevor und benötigen Sie Beratung um den Verbleib Ihrer gemeinsamen Immobilie? Das kompetente Team der ImmoHanse24, Detlef Heins und Heinrich Becker, hilft Ihnen gerne weiter und ermittelt mit Ihnen einen geeigneten Lösungsweg zum Beispiel in Form unseres Bieterverfahrens. Sprechen oder schreiben Sie uns gerne an, wir stehen Ihnen in Ihrer schwierigen Zeit zur Seite.